Das allgemeine Wahlrecht für Frauen (1918) und Männer (1907) in Österreich, unabhängig ihres Einkommens, war und ist eine große Errungenschaft. Die österreichischen Verfassung legt zwar fest, dass das „Recht vom Volk“ ausgeht, doch konnte sich die Gesetzgebung oder die etablierten Kräfte nie dazu durchringen, echte Mitbestimmung im Sinne von direktdemokratischen Instrumenten zu etablieren. Dieses Festhalten an sehr obrigkeitsgesteuerten Prozessen der Gestaltung des Lebens in Österreich mag der monarchistischen Vergangenheit geschuldet sein – kann aber unsere anstehenden Probleme nicht mehr lösen. Verbindliche Mitbestimmung in allen Lebensbereichen ist der dringende benötigte Kraftstoff für den Motor der gesellschaftlichen Veränderung: Hin zu Gerechtigkeit, Innovation, Vielfalt, Lebensumfeldgestaltung, Beteiligung, nachhaltiger Umwelt. #demokratie #stadtteil-und-dorfentwicklung #mitbestimmung #verteilungsgerechtigkeit #gesetzgebung